Fronleichnam
Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag.
Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag.
Christi Himmelfahrt wird am 40. Tag der Osterzeit, also 39 Tage nach dem Ostersonntag gefeiert. Deshalb fällt das Fest immer auf einen Donnerstag.
Der Ostermontag ist ein gesetzlicher Feiertag.
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