Schuleinschreibung
Wer ist schulpflichtig?
Alle Kinder, die vor dem 1. September 2020 6 Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
(Ausnahmeregelungen siehe unter:Help.gv.at)
Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten (d.h. auch für Asylwerber/-innen).
Schulpflichtige Kinder müssen von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule angemeldet werden (Schuleinschreibung).
Das schulpflichtige Kind ist zur Schuleinschreibung unbedingt mitzunehmen, da sich die/der Schuldirektor/-in einen ersten Eindruck vom Kind verschaffen kann und feststellt, ob dieses die Schulreife besitzt. Außerdem hat das Kind so die Möglichkeit, die Schule schon etwas kennen zu lernen.
Erforderliche Dokumente für die Schuleinschreibung
Die erforderlichen Unterlagen werden von den jeweiligen Landesschulräten festgelegt, in Oberösterreich sind laut Verordnung folgende Dokumente mitzunehmen:
• Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
• bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bestätigt
• bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
• Impfnachweis
• Sozialversicherungskarte
• das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen
Add Comment