Schuleinschreibung
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Volksschule liegt bei der jeweiligen Landesschulinspektorin/dem jeweiligen Landesschulinspektor. Dies gilt jedoch nur für die öffentlichen Schulen.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Volksschule liegt bei der jeweiligen Landesschulinspektorin/dem jeweiligen Landesschulinspektor. Dies gilt jedoch nur für die öffentlichen Schulen.
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